Der IT-Anwalt Christian Solmecke ist der Meinung, dass ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs auch das Streaming von illegalen Quellen legalisiert. Dies ist unter Juristen jedoch umstritten. Für Solmecke war damit auch die Redtube-Abmahnwelle zweifellos illegal.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Anfang des Monats entschieden,
dass die Zwischenspeicherung von Inhalten im Browsercache erlaubt ist und
nicht gegen
das Urheberrecht verstößt (Urteil vom 5. Juni 2014, Aktenzeichen:
C-360/13).
Unternehmen dürfen keine Werbemails ohne Zustimmung des Adressaten
verschicken.
Das gilt auch für Auto-Reply-Mails, in denen sich Werbung befindet.
Verbraucher müssen sich das Zusenden von Werbe-E-Mails nicht bieten
lassen und können den Absender
auf Unterlassung verklagen.
Werbung, die ohne vorherige Aufforderung beziehungsweise Zustimmung erfolgt,
stellt nämlich einen Eingriff
in das allgemeine Persönlichkeitsrechts des Empfängers dar.
Da der Adressat genötigt wird sich mit der Mitteilung auseinanderzusetzen,
sie zu sichten und auszusortieren, wird er durch diesen zusätzlichen
Arbeitsaufwand
in seiner Lebensführung beeinträchtigt so sieht es jedenfalls
der Gesetzgeber.
Dennoch setzten sich viele Unternehmen über das Verbot hinweg oder
versuchen es zu umgehen.
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